Gaza-Protestcamp zurück vor Kanzleramt

Demo, aber leise: Das Gaza-Protestcamp darf zurück vors Kanzleramt – mit strengen Lärmschutzauflagen. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte „Hilfsmittel aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Sprachrohren/Megafonen“.