Ermittlungsverfahren gegen Burkard Dregger eingestellt

Noch ein bisschen Jura gefällig? Bitte sehr, Paragraph 132 StGb: „Wer unbefugt inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Es sei denn, man heißt Burkard Dregger – die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen den Polizei-Praktikanten (Nebenjob: CDU-Fraktionsvorsitzender) jetzt eingestellt.