Zweckentfremdungsverbot aufgeweicht
Und nochmal Wohnen: Das Ferienwohnungsverbot wackelt: Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts darf die eigene Bude bis zu 182 Tage im Jahr an Touristen vermietet werden…
… aber es ist sicher nur Zufall, dass zur gleichen Zeit im aktuellen Amtsblatt vermeldet wird, dass ausgerechnet ein Mitarbeiter der Zweckentfremdungsstelle seinen Dienstausweis verloren hat (Nr. 17). Damit er nicht zweckentfremdet wird (der Ausweis), hat das Amt ihn für ungültig erklärt (nein, nicht den Mitarbeiter).