Jäger dürfen auch auf Verbrecher schießen

Wichtiger Hinweis für alle Räuber, die sich an ihrem Erstwohnsitz (Wald) vor Verfolgung sicher wähnen: Berliner Förster dürfen mit ihren Flinten auch Verbrecher jagen – steht jedenfalls im neuen Amtsblatt (S. 377).