Polizei und Staatsanwaltschaft hochmodern vernetzt

Sensationelle Idee zur Beschleunigung von Verfahren: Es gibt eine neue „Gemeinsame Allgemeine Verfügung betreffend die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei“, darin heißt es: „Ergeben sich bei der Polizei Rückfragen zum Inhalt des Ermittlungsauftrages oder gibt der weitere Verfahrensverlauf Anlass, Art oder Umfang der Ermittlungen zu überdenken, ist zur Vermeidung eines zeitaufwändigen Aktenrücklaufes - wenn möglich - eine telefonische Abklärung herbeizuführen.“ Wow - na hoffentlich klemmt da die Wählscheibe nicht. (Q: Amtsblatt, S. 2641)