Testpflicht im „Garten“, aber nicht im „Park“

Aus der Reihe „Corona kurios“ (I): Ja, es stimmt – für den Eintritt in den oft recht leeren Botanische Garten ist ein Test erforderlich, der Besuch des oft recht vollen Britzer Gartens geht dagegen ohne (weil letzterer als „Park“ geführt ist – Parks sind von der Pflicht befreit).