E-Säulenmissbrauch durch E-Scooter Daueraufladung
Der Verkehrsverwaltung ist so etwas bisher noch nicht unter gekommen. Auf Nachfrage erklären Scooter-Verleiher, damit nichts zu tun zu haben. Von Lorenz Maroldt.
Wir haben vier Scooter-Firmen einige Fragen zu den Stromquellen ihrer Flotte geschickt. „Lime“ und „Bird“ denken noch über Antworten nach (oder sie hatten gestern einen Stromausfall), „Free Now/Tier“ und „Voi“ teilten folgendes mit:
Zur Flottengröße:
+ Tier: 5.500 E-Scooter sowie 2.000 E-Mopeds.
+ Voi: „Leider können wir Ihnen aus Wettbewerbsgründen keine genaue Anzahl nennen.“
Zum Aufladen:
+Tier: „Durch den Einsatz von Modellen mit austauschbaren Batterien wird das tägliche Hin-und-her-Fahren der Scooter zum Aufladen in Lagerhäuser überflüssig.“ Aufbau eines dezentralen „Tier Energy Network“ (Nutzer können gegen Freiminuten Batterien selbst tauschen).
+ Voi: Scooter müssen nicht eingesammelt werden, die Batterien sind austauschbar und werden in den Zentralen geladen. An dezentralen Lösungen wird gearbeitet, die Vans fahren voll elektrisch.
Zur Stromart:
+ Tier: Derzeit noch kein Ökostrom in den Berliner Depots.
+ Voi: „Unsere Berliner Einsatzzentralen beziehen Ökostrom.“
Zur Stromselbsterzeugung:
+ Tier: Aktuell nicht, aber klimaneutral seit Januar 2020.
+ Voi: „Wir testen verschiedene Ansätze.“ Direktverbindung zu einem Windpark war geplant, aber: „Leider wurde uns der Einsatz nicht genehmigt.“
Und was sagt die Verkehrsverwaltung zu der mobilen Elektrodauertankstelle in der Badenschen Straße? Hier die Antwort von Sprecher Jan Thomsen:
„Bereits eine vorläufige Prüfung der Sache ergibt mehrere Verstöße:
1. Parken verboten: Der Transporter ist offensichtlich ein Verbrennerauto und darf daher auf diesem Parkplatz gar nicht parken. Zu ahnden vom Ordnungsamt.
2. Laden verboten: Die Säulen sind exklusiv für E-Autos. Für E-Scooter passen die Stecker auch gar nicht, dies ist hier offenbar Marke Eigenbau, was eine zusätzliche Gefährdung darstellen dürfte. Hier liegt eine unerlaubte Sondernutzung vor, ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
3. Zu langes Parken verboten: Auch für E-Autos ist tagsüber (von 8 bis 18 Uhr) nur bis zu vier Stunden Laden erlaubt, nachzuweisen mit Parkscheibe. Nur nachts (von 18 bis 8 Uhr) sind bis zu 14 Stunden möglich. Damit liegt ein weiterer Verstoß gegen die straßenverkehrsrechtliche Anordnung vor.
4. Fahrzeug ohne Versicherungsplakette: Ordnungswidrigkeit Nr. 4.
Ein auch nur annähernd vergleichbarer Fall ist uns bisher nicht bekannt geworden. Wir gehen der Sache nach.“