CSD muss keine Sozialabgaben nachzahlen
Nicht wegen Millionen, sondern wegen 760 Euro hat sich die Deutsche Rentenversicherung durch alle Instanzen geklagt. Sie verlangte das Geld von den Veranstaltern des Christopher Street Days, weil die zwischen 2002 und 2006 keine Sozialabgaben für Künstlerauftritte zahlten (macht pro Jahr 152 Euro). Das Bundessozialgericht fand das in letzter Instanz in Ordnung: Der CSD sei eben kein „professioneller Kunstvermarkter“.