Vergesellschaftungsrahmengesetz
Wo wir schon mal in der Senatsfinanzverwaltung sind: CDU und SPD wollen bekanntlich auf keinen Fall irgendetwas vergesellschaften, aber in jedem Fall ein Vergesellschaftungsrahmengesetz erarbeiten. Praktisch sieht das dann so aus: Seit einem dreiviertel Jahr schafft es die Finanzverwaltung nicht, den Auftrag für ein Gutachten für das Vergesellschaftungsrahmengesetz in Auftrag zu geben. Aktuelle Ausrede: „Für die erforderliche inhaltliche Abstimmung zur Beauftragung eines Gutachtens steht aktuell noch die Rückmeldung von drei der vier fachlich beteiligten Senatsverwaltungen aus.“