Radfahrer absteigen? Autofahrer aussteigen!

Immer wieder Verwirrung um das Schild „Radfahrer absteigen“ (1012-32) – zur Klarstellung: Es ist nicht in der StVO erwähnt, es droht kein Bußgeld, keine Strafe, es dient der Behörde nur dazu, sich der „Amtshaftung“ zu entziehen, wenn an einer Gefahrenstelle etwas passiert. Die Idee ist ausbaufähig: An gefährlichen Kreuzungen z.B. wäre für Rechtsabbieger das Schild „Autofahrer aussteigen“ angebracht.