Nachtrag zur Meldung „Flucht am Affengehege“

Nachtrag zur Meldung „Flucht am Affengehege“ (CP vom 19.9.): Maßregelvollzug ist nicht Justizvollzug – für das eine ist die Gesundheitsverwaltung zuständig, für das andere die Justizverwaltung. Beiden ist nur eins gemein: Wenn jemand wegläuft, rennt die Polizei hinterher. Justizsprecher Sebastian Brux schreibt: „Dieser Fehler passiert. Den Unterschied kannte bis vor kurzem selbst der Vorsitzende vom Rechtsausschuss nicht.“