Hells Angels Motorcycle Club Berlin City unanfechtbar aufgelöst
Falls Sie noch Forderungen an den „Hells Angels Motorcycle Club Berlin City“ einschließlich seiner Teilorganisation „MG 81“ haben: Das Verbot des Vereins vom 24. Mai 2012 (ergangen also kurz vor der gescheiterten BER-Eröffnung) ist mit der Veröffentlichung im neuen Amtsblatt „unanfechtbar“ (S. 5516) – Gläubiger werden gebeten, sich bis zum 31. Dezember 2020 schriftlich unter Angabe des Betrages und des Grundes bei der Innenverwaltung zu melden (wenn sie sich trauen).