Enteignung: Expertenkommission hat Zweifel

Doch nicht allet schick beim Enteignungs-Volkentscheid? Nachdem letzte Woche eine positive Einschätzung der Expertenkommission „Deutsche Wohnen und Co. enteignen” durchgesickert ist, rudert die jetzt zurück. Bei der Vorstellung ihres Zwischenberichts am Donnerstag wies Rechtsprof Florian Rödl (FU) darauf hin, dass die Vergesellschaftung zwar laut Grundgesetz umsetzbar wäre – bei der Landesverfassung könnte es aber anders aussehen. Dort sei eine solche Enteignung nicht geregelt. Zwischenstand laut Zwischenbericht: „Der Austausch der Argumente wurde noch nicht abgeschlossen.“