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Hakenkreuz-Prozess in Berliner Jugendamt: Vorsitzender Richter genervt von ständigen Terminverlegungen
Schon seit drei Jahren verschiebt sich der Prozess einer Mitarbeiterin des Jugendamts Pankow. Sie hat ein Hakenkreuz tätowiert. Der Vorsitzende Richter bestimmte nun einen Termin. Von Christian Latz und Lorenz Maroldt.
Foto: Imago / Mavericks
Heutzutage wird ja öfter mallechts mit rinks verwechselt(der Dichter Ernst Jandl hatte das in seinem Gedicht „lichtung“ bereits 1966 festgestellt), aber bei einem Hakenkreuz ist die Richtung egal: Es ist verboten. Vor fast drei Jahren berichtete der Checkpoint exklusiv, dass eine leitende Mitarbeiterin ausgerechnet des Jugendamts Pankow sichtbar auf dem Unterarm eine tätowierte Swastika trägt. Der Jugendstadtrat (Grüne) vermochte zwar partout keinen Skandal und damit auch kein Problem erkennen (hier nachzulesen), die Staatsanwaltschaft allerdings sah das anders, und so landete der Fall auch vor dem Arbeitsgericht. Und dort liegt er bald so lange wie das tausendjährige Reich dauerte, abgesehen von gelegentlichen Zuckungen, verursacht durch Terminverschiebungsanträge. Bis dem Vorsitzenden Richter jetzt der Robenkragen platzte: „Es wird gebeten, von weiteren Terminverlegungsanträgen Abstand zu nehmen und ggf. andere Termine zu verlegen“, schrieb er den Prozessparteien – und setzte den 14. November alsneues Datum fest.