Bestechungsgeld beim Finanzamt melden

Apropos Steuer – hier unser Finanztipp für Neuberliner:
- Bestechungsgelder, die sie ausgeben, können sie nicht absetzen (§ 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG).
- Bestechungsgelder, die sie erhalten, müssen sie als sonstige Einkünfte angeben (BFH-Beschluss XI B 193/06).
- Bestechungsgelder, die sie zurückzahlen,werden im Jahr darauf als steuermindernd berücksichtigt. (BFH Urteil IX R 14/07).