Kein Nikab am Steuer

Keine Ausnahmegenehmigung: Eine Frau, die 2016 zum muslimischen Glauben konvertierte, darf deshalb trotzdem nicht mit Nikab Auto fahren – das ist der Gesichtsschleier mit Sehschlitz. Entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Montag. Juristisch eine interessante Abwägung, hier lesen Sie weiter!