Bäume und Steine werden denkmalwürdig
Immerhin: Bäume und Steine werden denkmalwürdig! Aufgrund ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Naturgeschichte und Landeskunde oder ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sollen 643 Bäume und 70 Findlinge nach § 28 des Bundesnaturschutzgesetzes zum Naturdenkmal erklärt werden. Für Interessierte: Die Liste erscheint am 18. Januar hier (Q: Amtsblatt).