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Unzureichender Sicherheitsstandard: BVG will das Verbot von E-Rollern überprüfen
Während in der Bahn die Mitnahme von E-Rollern gestattet ist, verbietet es die BVG. Der Grund: Die Akkus sind nicht sicher genug. Deren Standards müssten sich erst verändern. Von Lorenz Maroldt und Jessica Gummersbach.
Foto: dpa / Paul Zinken
Auch ansonsten ist einiges unterschiedlich im gemeinsamen Verkehrsverbund – so untersagt die BVG seit Mai 2024 die Mitnahme von E-Rollern wegen „unzureichender Sicherheitsstandards“, während die Bahn den Transport sowohl im Regional- als auch Fernverkehr erlaubt (Q: Drs. 19/22807). Auf Checkpoint-Nachfrage, ob die BVG dennoch beim Verbot bleibt, lautet die Antwort:
„Sollten sich die sicherheitsrelevanten Standards für E‑Tretroller-Akkus maßgeblich verändern, werden wir unser derzeitiges Mitnahmeverbot selbstverständlich erneut prüfen.“
Wer’s nicht abwarten kann: Eine Strafe für Verstöße gegen das Verbot gibt es nicht – wer erwischt wird, muss allerdings an der nächsten Station aussteigen. Dazu nochmal die BVG: „Wir setzen in diesem Zusammenhang auf die Rücksichtnahme und das Verständnis unserer Fahrgäste.