Parteienwerbung per Post zulässig

Nachtrag zur Wahl: Mehrere Leser wunderten sich darüber, dass sie Parteienwerbung zugeschickt bekamen - mit ihrer exakten Adresse inkl. Etage und Lage, also Daten, die nur dem Einwohnermeldeamt vorliegen. Der Landeswahlleiter teilt dazu mit: Jede Partei hat vor Wahlen und Volksentscheiden das Recht, Daten der Bürger vom zuständigen Landesamt einzusehen (Bundesmeldegesetz § 50). Darauf muss im Amtsblatt hingewiesen werden. Wer das nicht will, kann Widerspruch bei der Meldestelle einlegen.