Wissenschaft III: Studentin exmatrikuliert wegen Chat
Eine Berliner Studentin kommunizierte in einer Chatgruppe mit „mehreren Personen“ über Prüfungsinhalte. So weit, so normal. Bloß tat sie es leider während der Prüfung. Screenshots davon landeten (auf welchem Wege auch immer) beim Prüfer. Die Folge: Exmatrikulation. Sie klagte und argumentierte vor dem Berliner Verwaltungsgericht erfolglos, jemand habe „aus politischen Motiven den Chat produziert“.
Das Gericht folgte dieser einfallsreichen Argumentation nicht: Dagegen spreche „der enorme zeitliche und intellektuelle Aufwand, dessen es bedürfe, um den ca. 1000 Zeilen umfassenden Chat nebst Schreibfehlern zu produzieren und die lebhafte, fortlaufend aufeinander bezogene Kommunikation abzubilden.“ Immerhin hatte das Verwaltungsgericht anscheinend Freude an der Lektüre.