Europäischer Gerichtshof entscheidet über neue Urlaubsregeln für Beschäftigte

Seinen Senf zum deutschen Arbeitsrecht hat der Europäische Gerichtshof gegeben. Und der ist durchaus süß – für Arbeitnehmer. Urlaub, der bis zum Jahresende nicht beantragt worden ist, verfällt nicht einfach so. Geklagt hatte unter anderem ein früherer Berliner Rechtsreferendar.