Berliner Ärztinnen verurteilt wegen Paragraf 219a

Der ganze Irrsinn der Neuregelung von § 219a, dokumentiert in einem Satz: „Auch ein medikamentöser, narkosefreier Schwangerschaftsabbruch gehört zu den Leistungen von Bettina Gaber“, heißt es auf der Website zweier Steglitzer Gynäkologinnen. Das kostet sie jetzt je 20 Tagessätze à 100 Euro: Das Amtsgericht Tiergarten erkennt darin eine verbotene Werbung – „medikamentös“ und „narkosefrei“ ist demnach mehr als eine Information. Muss man nicht verstehen.