Neue Dienstanweisung für E-Mails vom Amt
Falls Sie noch auf eine Nachricht vom Amt warten: Das kann dauern – die dort Beschäftigten sind sicher noch mit der Lektüre der 15-seitigen „Dienstanweisung Umgang mit E-Mailverkehr“ befasst. Darin enthalten: eine detaillierte Verschlüsselungsanleitung. Die dürfte allerdings überflüssig sein – einfaches Behördendeutsch reicht in der Regel schon aus für eine genügende Unverständlichkeit.