Sightseeing-Busse: Schleichfahrt und Halten vor Highlights erlaubt
„Welche Regeln gelten für ‚Hop-on-Hop-off-Busse‘ in Berlin?“, wollte Henner Schmidt (FDP) vom Senat wissen. Zunächst die Grundegel: Hop on, hop off. Und sonst: Die Routen sind laut Verwaltung ebenso genehmigt wie die Halteplätze, Schleichfahrt ist nur bei massiver Behinderung des Verkehrsflusses zu beanstanden, das Abgasverhalten wird jährlich oder spontan bei schwarzer Rußfahne überprüft. Und „das Verdecken von Sehenswürdigkeiten durch das Halten oder Parken von Sightseeing-Bussen stellt einen rein ästhetischen Aspekt dar, welcher weder gesetzliche Halt- oder Parkverbote noch eine Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen rechtfertigt, die ein solches Verhalten unterbinden würden.“