Was genau ist eigentlich eine Brücke? Die Verkehrsverwaltung weiß Rat
Sie haben sind schon immer auf der Suche nach einer klaren Definition gewesen, was eigentlich eine Brücke ist? Bitte sehr, die Senatsverkehrsverwaltung weiß Ihnen zu helfen: „Brücken sind nach DIN 1076 Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern 2,00 m oder mehr beträgt.“ (Q: Anfrage Kristian Ronneburg, Linke). Keine weiteren Fragen.