Verkleinerung des Amri-Ausschusses rechtens
Zwei minus eins ist gleich elf – und auch noch in Ordnung. Das Berliner Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Verkleinerung des Amri-Untersuchungsausschusses von zwölf auf elf Mitglieder rechtens ist. Die AfD-Fraktion hatte den Rechtsausleger Andreas Wild ausgeschlossen und deswegen einen ihrer ursprünglich zwei Sitze im Ausschuss verloren.