Nachtrag zur Meldung „Lösegeldforderung“
Nachtrag I zur Meldung „Lösegeldforderung“ (CP vom 06.09.): Die Sache mit den abgeschleppten Autos vom Supermarktparkplatz ist trotz des zitierten BGH-Urteils offenbar nicht ganz so eindeutig – die Berliner Rechtsanwältin Meike Franzkowiak hält jedenfalls die Höhe der Kosten, die Art der Forderung und die Zurückbehaltung des Wagens für rechtlich fragwürdig. Nicht jeder Abschleppvorgang sollte ungeprüft für zulässig erklärt werden – zumal dann, wenn die Umstände verschieden sind.