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Kein Hausverbot im Schwimmbad
Mit Hausverboten werden es die Bäderbetriebe in der nächsten Saison schwerer haben – ein Betroffener wehrte sich jetzt erfolgreich vor Gericht. Von Lorenz Maroldt
Foto: Photocase/Imago
Mit Hausverboten werden es die Bäderbetriebe in der nächsten Saison schwerer haben – ein Betroffener wehrte sich erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht, hier ein Urteilsauszug (AZ 1 L 250/20):
„Zwar hat der Antragsteller unstreitig seine Badehose kurzzeitig heruntergelassen und so provoziert, ob er zusätzlich eine Treppe in der falschen Richtung benutzt hat, ist jedoch offen. Seine Eintrittskarte hat er jedenfalls nach Aufforderung vorgelegt und eine Strafanzeige wegen Beleidigung ist durch die Antragsgegnerin nicht gestellt worden.“
Die Richter der 1. Kammer kamen zu dem Schluss: „Keine Wiederholungsgefahr“ – und so bekommt der Begriff „Freibad“ gleich eine neue Bedeutung.