Zweckentfremdungsverbot vor Verschärfung
Neuer Plan des Senats gegen die Wohnungsnot: Das Zweckentfremdungsverbot wird verschärft, die private Ferienvermietung der eigenen Wohnung aber erleichtert - bis zu 60 Tage im Jahr könnten demnächst drin sein. Allerdings ist auch dafür eine Registrierung beim Amt erforderlich - geschätzte Wartezeit (CP-Hochrechnung): Ebenfalls 60 Tage.