Korrektur: Über Sondersitzungen entscheidet der Parlamentspräsident nicht allein

Sollte in Ihrem CP gestern gestanden haben, Parlamentspräsident Ralf Wieland habe kürzlich eine Sondersitzung des Abgeordnetenhauses abgelehnt, korrigieren wir das hiermit – und danken der Parlamentsverwaltung für den Hinweis, dass laut Geschäftsordnung des AGH der Präsident allein eine solche Sitzung weder anberaumen noch ablehnen kann. Vielmehr müsste sie von 20 Prozent der Abgeordneten beantragt oder vom AGH bzw. Ältestenrat beschlossen werden. Wir sind ja hier nicht in Amerika oder bei den Rockern, wo der Präsident macht, was er will.