Neuer Prozess gegen Kudamm-Raser
Die Neuverhandlung gegen die Ku’damm-Raser hat mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter begonnen: Bei der Kammer können „gewisse Schutzinstinkte entstanden“ seien, um das Mord-Urteil der Kollegen aus dem ersten Prozess zu erhalten, orakelte ein Verteidiger. Bei den Angeklagten waren keine Schutzinstinkte erkennbar. Einer grinste, einer döste.