Cannabis ist Brieffracht

Auch Berlins Polizei nimmt es mit Cannabis vergleichsweise locker. Laut interner Anweisung zum Umgang mit gefährlichen Beweismitteln dürfen Haschisch und Marihuana mit der Dienstpost versendet werden, sichergestellte Spritzen dagegen nur, „wenn sie ordnungsgemäß verpackt sind und keine Verletzungsgefahr besteht“. Laut Auskunft der Innenverwaltung ist „der Versand von Briefen, Umlaufmappen oder Paketen“ auf Aktenwagen mit folgendem Inhalt untersagt: Private Wertsachen/Bargeld, Tiere, Sperrgut, scharfe Schusswaffen, gefährliche Stoffe oder Gegenstände, Personenbeförderung. Verdächtige dürfen also nicht im Karton in die nächste Dienststelle verfrachtet werden. (Anfrage: Burkard Dregger, CDU)