Polizei bittet Bürger, sein Bargeld abzuholen – sonst wird es „anderweitig verwertet“
Wichtige Mitteilung für Przemyslaw F. (via Amtsblatt): „Sie werden darum gebeten, sich Ihr Bargeld, welches aufgefunden wurde, auf dem Polizeiabschnitt 44 abzuholen. Zur Abholung benötigen Sie ein gültiges Ausweisdokument. Vier Wochen nach Veröffentlichung gilt das Schreiben als zugestellt. Nach zwei weiteren Wochen wird das Geld anderweitig verwertet.“