Auch Obdachlose können in Berlin wählen

Wohnungslos und wahlberechtigt: Obdachlose können für das Berliner Abgeordnetenhaus wählen – bereits seit 1995. Um sich ins Wählerverzeichnis einzutragen, müssen wohnungslose Deutsche eidesstattlich versichern, dass sie sich seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag überwiegend in Berlin aufgehalten haben. Laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler haben bei der vergangenen Wahl rund 100 Wohnungslose abgestimmt.