Verordnung regelt neue Termine zur Beflaggung
Vor lauter Corona wäre beinahe die 5. Verordnung zur Änderung der Beflaggungsverordnung an uns vorbeigeflattert, die die Innenverwaltung erlassen hat. Das Wichtigste in Kürze: In §1 Abs. 1 Nr. 1 „werden die bisherigen Buchstaben b und c die Buchstaben c und d“, denn unter b) wurde der Frauentag hinzugefügt. Unter e) steht nun der Tag der Befreiung, weshalb „die Buchstaben d bis i die Buchstaben f bis k werden“; j bis l werden m bis o, denn unter l) werden der Jahrestag der Novemberrevolution und Ausrufung der Republik, der Novemberpogrome und des Berliner Mauerfalls eingefügt. Außerdem unter n) nach den Wörtern „am Tag der Wahl“ die Wörter „der Bundespräsidentin oder“. Oder so.