1516 Mäuse für das Kammergericht

Der Kammergerichtspräsident hat die Beschaffung von „1516 Computermäusen“ ausgeschrieben (Nr. 5470 E-A 24 V24-01). Damit dürfte die Digitalisierung der Justiz nach Berliner Standard abgeschlossen sein. Die Schulungen sind hoffentlich ebenfalls erfolgt – nicht, dass noch jemand bei Liefereingang nach dem Kammergerichtsjäger ruft.