Sie wollen Berlins schnellsten Überblick? Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten der Stadt – mit uns verpassen Sie nichts!
...aber jetzt, wo Sie schon da sind: Testen Sie die Checkpoint Kurzstrecke und lesen Sie Berlins beliebtesten Newsletter mit allen wichtigen Nachrichten und Aufregern der Stadt. Gratis. Von Herausgeber Lorenz Maroldt
Sie wollen Berlins schnellsten Überblick? Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten der Stadt – mit uns verpassen Sie nichts!
...aber jetzt, wo Sie schon da sind: Testen Sie die Checkpoint Kurzstrecke und lesen Sie Berlins beliebtesten Newsletter mit allen wichtigen Nachrichten und Aufregern der Stadt. Gratis. Von Herausgeber Lorenz Maroldt
Berliner Wohnhilfe für Ukrainer: Unentgeltliche Überlassung von Wohnungen an Geflüchtete ist keine Zweckentfremdung
Wer Geflüchteten eine Wohnung vorübergehend unentgeltlich zur Verfügung stellt, macht sich nicht der Zweckentfremdung schuldig, ergab eine Checkpoint-Anfrage. Von Lorenz Maroldt.
Foto: Horst Galuschka/Imago
Ist es eigentlich problemlos erlaubt, eine freiwerdende Wohnung Geflüchteten vorübergehend unentgeltlich zur Verfügung zu stellen? Einer Leserin teilte das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf gerade mit, das sei eine verbotene „Zweckentfremdung“. Wir haben bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nachgefragt, hier lautet die Antwort: „Die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Geflüchtete zum Wohnen stellt keine Zweckentfremdung dar.“ Ist das also auch klargestellt.
Hinweis: Obwohl es so aussehen könnte, hat die nächste Nachricht nichts mit der übernächsten zu tun: