„Wertschätzung“ für ausgemusterte Polizeihunde

Ausgemusterten Polizeihunden (offiziell: „ausgesondert“, Amtsblatt S. 3881) soll ab sofort eine„Wertschätzung der von den Tieren geleisteten Arbeit“ zuteilwerden, und zwar in Form einer Tagespauschale „zur Sicherstellung einer artgerechten Versorgung“. In Euro ausgedrückt macht das 3,75 Euro – für die Käufer.