Grimm-Zentrum: Gericht beschließt Beschäftigungsverbot an Sonntagen
Sonntags bleibt die Küche kalt – und ab dieser Woche auch das Grimm-Zentrum in Mitte, bisher eine der wenigen Bibliotheken, die am siebten Tag geöffnet hatte. Grund für die Besinnung aufs Nichtstun ist ein Urteil des Landesarbeitsgerichts, wonach die Beschäftigung von studentischen Hilfskräften, die im Grimm-Zentrum den Laden am Laufen halten, in nichtwissenschaftlichen Bereichen von Hochschulen unzulässig ist.