Senat hat keine Verpflichtungen gegenüber herrenlosen Tieren

Also versucht es Frau Vogel gleich noch mit einer weiteren Frage: „Welche rechtliche Verpflichtung hat der Senat gegenüber herrenlosen Tieren?“ (Drucksache 18/12238) Die Antwort von Staatssekretär Torsten Akman: „Herrenlosen Tieren gegenüber bestehen grundsätzlich keine Verpflichtungen.“ (W)uff.