Mindestgröße von Polizistinnen festgelegt
Das Verwaltungsgericht hat einen Schlussstrich gezogen, und zwar bei 160 cm – kleiner darf eine Frau nicht sein, um Polizistin zu werden. Aus der Begründung: „Für die Durchsetzungsfähigkeit bei körperlichen Auseinandersetzungen und für die Anwendung unmittelbaren Zwangs müssen gewisse körperliche Mindestvoraussetzungen erfüllt sein.“ Wenn man sich so umschaut auf Streife offenbar auch, was den Bauchumfang betrifft.