Mobilitätsgarantie bei der BVG geplant
Eine Mobilitätsgarantie soll es bald nicht mehr nur von der Autowerkstatt geben, sondern auch bei der BVG. So sollen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkte Fahrgäste garantiert und ohne Mehrkosten auch ans Ziel kommen, wenn beispielsweise ein Aufzug streikt. Diese ÖPNV-Premiere ist im gestern vom Senat beschlossenen Verkehrsvertrag mit der BVG vereinbart. Wie das praktisch funktionieren kann, soll nächstes Jahr geklärt werden.