Anti-R2G-Plakat am Ex-Postgiroamt
Morgen verhandelt übrigens das Verwaltungsgericht, ob Gröner das riesige Anti-R2G-Plakat am Kreuzberger Ex-Postgiroamt entfernen muss, wie es das Bezirksamt verlangt. O-Ton des Gerichts: „In dem Verfahren wird zu klären sein, inwieweit der baurechtliche Verunstaltungsbegriff einer Einschränkung durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit unterliegt.“