Airbnb muss Vermieter-Daten verraten

Augen auf, Wohnungssuchende (hier ein Erfahrungs- beziehungswiese Verzweiflungsbericht eines „German guy with a very German name“), bald könnten ein paar Wohnungen frei werden: Airbnb (und andere Plattformen) müssen den Wohnungsämtern auf Nachfrage mitteilen, wer eine Ferienwohnung anbietet. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Airbnb hatte sich geweigert, dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg Daten über mutmaßlich illegale Ferienwohnungen zu geben, berief sich auf irisches Datenschutzrecht. Geht nicht, urteilte das Gericht; so eine Abfrage sei verhältnismäßig.