Saubermachen ja, Akten studieren nein
Die Ausschreibung eines Reinigungsdienstes ist normalerweise nichts Spannendes, aber im Falle eines Senatsgebäude in der Klosterstraße ist das anders: Den Bedingungen zufolge „stellt der Auftragnehmer sicher, dass die im Objekt eingesetzten Mitarbeiter Akten, Schriftstücke oder sonstige Unterlagen im Objekt unberührt lassen und Schreibtische und Schränke nicht unbefugt öffnen“. Auch dürfen sie „keine hauseigenen Büroeinrichtungen wie z.B. Telefone, Kopierer benutzen“ und müssen über sämtliche „dienstliche Vorgänge Schweigen bewahren“. Klingt interessant.