Arbeitsgericht hält "Volkslehrer" für ungeeignet im öffentlichen Dienst

Ein Jahr nach seiner außerordentlichen Kündigung hat der "Volkslehrer" Nikolai N. es vom Arbeitsgericht schriftlich bekommen:  Dem rechtsextremen und antisemitischen Agitator fehle "die persönliche Eignung, Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes des Landes Berlin zu sein", bescheinigt ihm das Arbeitsgericht in der 35-seitigen Urteilsbegründung, die die Rechtmäßigkeit seiner Kündigung bestätigt.