Polizei droht Vernichtung eines einkassierten Pfeffersprays an
Die Polizei verkündet (auch via Amtsblatt) die „Androhung der beabsichtigten Vernichtung eines Reizstoffsprühgeräts: Das an Herrn Aiman K..., geboren am …, ohne festen Wohnsitz/unbekannten Aufenthalts gerichtete Schreiben ‚Beabsichtigte Vernichtung eines zur Gefahrenabwehr sichergestellten Gegenstandes‘ vom 5. Dezember 2024 (…) kann zu den allgemeinen Bürodienstzeiten eingesehen werden.“ Nach Ablauf von vier Wochen „droht der Rechtsverlust“. Dafür droht Herr K. dann nicht mehr mit dem Reizstoffsprühgerät, jedenfalls nicht mit diesem.