16- und 17-Jährige können Weitergabe ihrer Adresse an die Bundeswehr verhindern
Mit 16 oder 17 darf man – von Ausnahmen in unbekannter Zahl abgesehen – zwar noch nicht den Bundestag wählen, aber die Bundeswehr. Genauer: Ob die einem Werbung schicken darf. Laut aktuellem Amtsblatt (S. 4404) kann man der Weitergabe der eigenen Adresse durchs Landeseinwohneramt bis Ende Dezember schriftlich widersprechen.