Vereinbarungen mit Bezirken gelten weiter
Wichtiges Urteil für viele Mieter: Eigentümer in Milieuschutzgebieten bleiben an ihre Vereinbarungen mit den Bezirken gebunden. Geklagt hatten Hausbesitzer, die sich einst beim Kauf verpflichtet hatten, 20 Jahre auf Umwandlung in Wohneigentum und bestimmte Umbauten zu verzichten, um das bezirkliche Vorkaufsrecht abzuwenden. Obwohl dies später gekippt wurde, entschied das Verwaltungsgericht: Die Verträge bleiben gültig.