Salzen ausdrücklich nicht erlaubt

Nachtrag zum Tausalz (CP von gestern): Aus Sicht der Verkehrsverwaltung führt die SPD-Darstellung (Taumittel dürften ausnahmsweise eingesetzt werden) aufs Glatteis: Abgesehen von Hauptverkehrsstraßen mit BVG-Verkehr und sehr beschränkt auf anderen Straßen sei das Salzen ausdrücklich verboten – auch auf Rad- und Gehwegen.